Wir erwarten, dass die Regionalplanung im Sinne einer Entwicklungsplanung die akuten Anforderungen, die sich aus dem Demografischen Wandel, der Digitalisierung der Gesellschaft, dem Klimaschutz und der Verkehrswende ergeben, beschreibt und lösungsorientierte zukunftsgewandte Festlegungen trifft.
Dieser Erwartung wird der Entwurf des Regionalplans Mittelhessen, der im September 2021 von der Regionalversammlung beschlossen wurde nicht gerecht.
Der beschlossene Entwurf der Fortschreibung des Regionplans Mittelhessen beschreibt in weiten Teilen den Status Quo oder gibt bereits getroffene Beschlüsse nur wieder – wie etwa bei der Reaktivierung stillgelegter Bahnlinien.
Wir vermissen Festlegungen für die künftige Entwicklung der Städte und Gemeinden in der Region, die sich an den akuten gesellschaftlichen Fragen orientieren.
Demografischer Wandel
Wie kann und soll dem demografischen Wandel, der schrumpfenden Bevölkerungsentwicklung und der „Landflucht“ begegnet werden.
Während Mittelhessen schrumpft, muss die Rhein-Main-Region mit „Wachstumsschmerzen“ kämpfen.
Klimawandel und Klimaschutz
Für diese größte Herausforderung unserer Zeit finden sich im Regionalplanentwurf keine oder nur unzureichende Ansätze. Wir vermissen z.B. beim Thema Hochwasserschutz das bereits geplante Rückhaltebecken an der oberen Dill nördlich von Haiger.
Verkehrswende
Das Kapitel 7 gibt nur die bereits bekannten und beschlossenen Maßnahmen wieder ohne weitere Festlegungen zu treffen. Jede Kommune für sich, die Landkreise und die Region sollte Verkehrskonzepte entwerfen, die Verkehrsvermeidung und Mobilitätsmix in den Mittelpunkt stellen.
Digitalisierung und sich ändernde Arbeitsbedingungen
In neuen Arbeitsformen, Mobilem Arbeiten und der Digitalisierung sehen wir Chancen für Herborn und die Region, die auch einen Beitrag zur Verkehrsvermeidung und damit zum Klimaschutz leisten können. Hier fehlen Ziele und Festlegungen zum Ausbau der Netze.
Wir beteiligen uns mit drei konkreten Anregungen, die sich auf Herborn beziehen:
Nr. 1: Wir beantragen die Aufnahme der historischen Altstadt in Herborn als Baudenkmal
Herborns Altstadt ist geprägt von einem historischen Kern, der in seiner Gesamtheit zu schützen ist. Besondere Baudenkmale sind das Historische Rathaus, die Hohe Schule, die Corvin‘sche Druckerei, die evangelische Stadtkirche und das Herborner Schloss sowie zahlreiche Fachwerkhäuser, die teilweise als Einzelgebäude Denkmalschutz genießen.
Gerade die Gesamtheit dieses Teils der Altstadt sollte als Ganzes erhalten bleiben. Trotz einzelner Bausünden hat sich die Altstadt sowie der Kirchberg und der Schlossberg den Eindruck einer geschlossenen historischen Siedlung bewahren können. Während viele Gebäude denkmalgerecht saniert wurden, verfallen die Corvin’sche Druckerei zusehens und stehen anderen Gebäude der Abriss bevor.
Das gesamte Ensemble in seinem jetzigen Bestand sollte unter Denkmalschutz gestellt werden. Als räumliche Begrenzung wird die in Teilen noch sichtbare ehemalige Stadtmauer sowie die anliegenden Straßen vorgeschlagen.
Nr. 2: Wir beantragen die Aufnahme des Weinbergs in Herborn als Bodendenkmal
Zu der Bedeutung des Weinbergs verweisen wir auf den Beitrag von Herrn Werner Specht, der uns freundlicherweise gestattet hat, seine Ausführungen für unseren Antrag zu verwenden.
Nr. 3: Wir beantragen das Wildgehege Herborn in die Liste der Erholungsgebiete (Tabelle 12) aufzunehmen
Das Wildgehege Herborn ist ein im nördlichen Stadtwald gelegenes Naherholungsbiet für Jung und Alt.
Der als gemeinnützig anerkannte Verein „Förderverein Wildgehege Herborn“ hat es sich satzungsgemäß zur Aufgabe gemacht, den Naturschutz und die Landschaftspflege im Sinne der Naturschutzgesetze des Bundes und des Landes Hessen, der Umwelt- und Tierschutz, sowie die Umwelterziehung zu fördern. Weitere Informationen zum Verein und zum Wildgehege unter https://www.wildgehege-herborn.de